In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.
Die Wahl zu den Ortsbeiräten erfolgt gleichzeitig mit den Wahlen zur Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren.
Der Ortsbeirat besteht in Ober-Beerbach aus 9 Mitgliedern.
Derzeitige Zusammensetzung:
Anzahl Mitglieder: | 9, alle stimmberechtigt. |
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Ortsvorsteher: | Christoph Massoth |
1. stellvertretender Ortsvorsteher: | Björn Peter |
2. stellvertretende Ortsvorsteherin: | Dorothea Ehm |
Fraktion | Name | Funktion |
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CDU (3) | Christoph Massoth | Ortsvorsteher |
Jan Opper | Gremienmitglied | |
Nils Georg |
Gremienmitglied | |
Bündnis 90 / Die Grünen (2) | Dorothea Ehm | 2. stellvertretende Ortsvorsteherin |
Elke Stahlschmidt-Christ | Gremienmitglied | |
SPD (4) | Horst Lehrian | Gremienmitglied |
Roland Opper | Gremienmitglied | |
Björn Peter | 1. stellvertretender Ortsvorsteher | |
Mathias Schneider | Gremienmitglied |
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsteil angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Der Ortsbeirat hat nur die nach HGO beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Gemeindevertretung getroffen.