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In unmittelbarer Nähe liegt die Burg Frankenstein. Nieder-Beerbach hat
die Ehre und zählt diesen Grund zu ihrer Gemarkung. Nieder-Beerbach ist
aber hier nicht der Rede wert und es liegt uns fern über dieses Völkchen
zu berichten.... Wie Sie unverkennbar bemerkt haben liegt ein zynischer
Wind im Wort und soll aber nicht Anlass für Streitigkeiten geben. Diese
gab es zu Genüge zwischen den Orten Ober und Nieder-Beerbach und es gibt
diverse Erzählungen und Märchen über das „sich nicht riechen können“-
Die heutige Generation aber hat das längst hinter sich gelassen und man
scherzt gemeinsam über die Auseinandersetzungen aus alten Tagen.
Zurück zur Burg Frankenstein
Sagen und
Märchen, Wahres und Unwahres, Vorstellungen von romantischer
Ritterherrlichkeit bis hin zu Gespenstergeschichten, all das rankt sich
um das gut 750 Jahre alte Gemäuer der Burg Frankenstein. Die auf hartem
Fels errichtete Burg war einige Jahrhunderte lang der Mittelpunkt einer
kleinen Herrschaft unter dem uradeligen Geschlecht derer von und zu
Frankenstein. Diese aus dem Odenwald stammende Adelsfamilie blüht noch
heute, und sie hat ganz und gar nichts zu tun mit jenen
Schauergeschichten, die sich für so manchen Besucher mit dem Namen
,,Frankenstein" verbinden
Das Monster des ,,Doktor Frankenstein" entspringt der dichterischen
Eingebung von Mary Shelley, einer englischen Schriftstellerin, die zu
Beginn des 19. Jahrhunderts während einer Schiffsreise auf dem Rhein
vielleicht auch einen Besuch auf der damals schon verfallenen Burg
unternahm und den Namen Frankenstein wohl als passend für ihren
Gruselroman fand. Ob sie dort auch etwas von jenem Alchimisten gehört
hat, der hundert Jahre zuvor in der Burg chemische Versuche unternommen
hatte, bei denen es vermutlich auch Explosionen oder andere Dinge
gegeben haben mag, von den unwissenden Bauern der Gegend in ihren
Erzählungen noch recht ausgemalt, - wir wissen es nicht. Sicher ist nur,
dass sich die umliegenden Dorfbewohner zu keiner Zeit vor einem
mordlustigen Monster hatten fürchten müssen. Dieses bleibt dem Roman
vorbehalten.
Angesicht heutiger Ruinen darf man auch nicht auf einstmalige
Raubritterkämpfe oder kriegerische Handlungen schließen. Zu keiner Zeit
war die Burg in Belagerungen verwickelt, keine kriegerischen
Zerstörungen fanden statt. Man ließ sie ganz einfach verfallen, nachdem
sie 1662 unversehrt an Hessen gekommen war. Erst in der Mitte des 19.
Jahrhunderts ließ der hessische Großherzog Ludwig III den noch
vorhandenen Ruinenbestand vor weiterem Verfall sichern und die beiden
Türme wiederherstellen.
Die im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt aufbewahrte Urkunde von 1252
ist der erste und einzig erhaltene originale Beleg für die Erwähnung
einer Burg auf dem Frankenstein. Natürlich ist die Burg nicht erst in
diesem Jahr gebaut worden.
Vielleicht gab es auch schon in früherer Zeit einen Herrensitz auf
diesem Berg und sicher auch in Nieder-Beerbach. Doch vor 1252 taucht der
Name ,,Frankenstein" im Zusammenhang mit der hiesigen Burg nicht auf.
Also feiern wir 2002 die historisch einzig gesicherte Ersterwähnung vor
750 Jahren. Im gesamtgeschichtlichen Zusammenhang der Burgen an der
Bergstraße ist eine frühere Zeit des Frankensteins als die des 13.
Jahrhunderts ohnehin wenig wahrscheinlich.
Ein Herr Konrad II. Reiz von Breuberg und seine Gemahlin Elisabeth von
Weiterstadt Urkunden 1252 ,,super castro in frangenstein" (auf der Burg
am Frankenstein). Beide Eheleute gehörten angesehenem Uradel an. Konrad
entstammte als Herr von Breuberg der gleichnamigen Burg im hinteren
Odenwald. Er erhielt die Ländereien und Dörfer an der Bergstraße durch
seine Heirat mit Elisabeth von Weiterstadt. Beide Söhne nannten sich
fortan Herren von und zu Frankenstein und begründeten damit das noch
heute bestehende Geschlecht.
Die Frankensteiner waren die Obrigkeit in den Dörfern Eberstadt,
Nieder-Beerbach, Ober-Beerbach, Schmalbeerbach, Stettbach, Allertshofen
und sogar Bobstadt im Ried. Dort waren sie die Ortsherren,
Gerichtsherren und vor allem auch die Kirchenherren. Sie ernannten die
örtlichen Schultheißen, die in ihrem Namen den jeweiligen Ortsgerichten
vorstanden und für die dörfliche Verwaltung sorgten. Sie bestellten die
Pfarrer und prüften die kirchliche Verwaltung und die Kirchenkasse.
Besonders am Recht als Kirchenherren hielten die Frankensteiner lange
und zähe fest, auch noch, als die Reformation 1542 auf Druck des
übermächtigen Landgrafen von Hessen in der Herrschaft eingeführt wurde.
Die katholisch gebliebenen Frankensteiner übten auch über die
evangelischen Kirchen ihres Gebietes ungeschmälert ihre Aufsichtsrechte
aus. Den Dorfkirchen von Eberstadt und Nieder-Beerbach kam hierbei eine
besondere Rolle zu, denn dort hatten die Herren ihre Familiengruft, die
ältere Linie in Eberstadt und die jüngere Linie in Nieder Beerbach. In
diese beiden Stämme teilte sich nämlich im 14. Jahrhundert die Familie,
wobei man die Burg gemeinsam bewohnte. Um ja keine Streitigkeiten
aufkommen zu lassen, wurde in einem Burgfrieden von 1363 genau
beschrieben, was jedem Stamm gehörte. Burg und Herrschaft wurden sodann
entsprechend aufgeteilt.
Von Anbeginn konnten die Frankensteiner ihre Herrschaftsstellung
allerdings nicht völlig unabhängig ausüben. Für eine freie,
eigenständige Herrschaft war an der Bergstraße im 13. Jahrhundert kein
Platz mehr. Vielmehr mussten sie sich früh mächtigeren Oberherren
unterordnen.
Schon 1292 begab sich Friedrich von Frankenstein in die
Lehnsabhängigkeit des Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen, dem späteren
Stadtgründer Darmstadts. Dem Grafen wurde das Öffnungsrecht der Burg
eingeräumt, wodurch er sich ihrer im Kriegsfalle bedienen konnte.
Ein Reichslehen, also niemandem untertan zu sein außer dem Kaiser, das
war die Burg ursprünglich wohl nicht gewesen, denn eine zweite Urkunde
einige Jahre später betonte ausdrücklich die Lehensabhängigkeit von den
Katzenelnbogenern. Gewiss war diese Verbindung für die Frankensteiner
auch von Vorteil, wie man überhaupt das Lehnswesen zweiseitig sehen
muss. Der Lehnsmann, in diesem Falle der Frankensteiner, leistete dem
Lehnsherrn Dienst und Treue. Dafür war der Lehnsherr zu Schutz und
Schirm seinem Getreuen gegenüber verpflichtet.
Die Frankensteiner besaßen darüber hinaus noch weitere Besitz- und
Herrenrechte als Burgmann in Zwingenberg (Schloss Auerbach), Darmstadt,
Groß-Gerau (Dornberg) und andernorts. 1433 reiste Graf Philipp von
Katzenelnbogen mit seinem Lehnsmann Konrad von Frankenstein bis ins
Heilige Land.
In einer günstigen politischen Lage erreichten die Frankensteiner 1402
dann doch die Anerkennung der Burg zusammen mit Nieder-Beerbach als
Reichslehen. Dieses Gebiet blieb fortan reichsfrei und keinem anderen
Herrn untertan als dem Kaiser. Es war hierdurch vor jedermanns Zugriff
rechtlich gefeit. Das übrige Territorium der Herrschaft unterlag dagegen
weiterhin dem Einfluss der mächtigeren Landesherren, zunächst den Grafen
von Katzenelnbogen und ab 1479 den Landgrafen von Hessen. Diesen allein
oblag auch die höhere Gerichtsbarkeit und die Landesverteidigung.
Streit mit den Landgrafen von Hessen
Es lag also auf der Hand, dass es über die Abgrenzung der jeweiligen
Hoheitsrechte immer wieder zu Streitigkeiten kam. Einmal war es die
Erhebung des Weinzolls oder die gewaltsame Einsetzung eines hessischen
Zöllners in Eberstadt, ein andermal ging es um den Feld- und Waldbesitz,
um das Jagen und Fischen oder gar darum, dass frankensteinische
Untertanen mit Gewalt zu Frondiensten und steuerlichen Abgaben für den
hessischen Landgrafen gezwungen wurden.
Die Schwierigkeiten verstärkten sich mit der Einführung der Reformation
und erst recht, als ab 1567 die hessischen Landgrafen Darmstadt zu ihrer
Residenz machten und auf die kleine, ausgerechnet ,,vor ihrer Nase"
liegende Ritterherrschaft einen wachsenden Druck ausübten. Fortwährend
versuchten die Landgrafen in frankensteinische Zuständigkeiten und
Rechte einzugreifen, um die Ritter allmählich mürbe zu machen.
Den Frankensteinern blieb da nichts anderes übrig, als sich lange und
zähe mit den Mitteln des Rechtes zu wehren. Der Widerstand ließ freilich
merklich nach, als 1602 und 1606 die beiden auf der Burg ansässigen
Hauptlinien, der jüngere und der ältere Stamm, ausstarben.
Die im oberhessischen Ockstadt bei Friedberg wohnende Verwandtschaft gab
schließlich dem landgräflichen Druck nach. Zwar hatte Großonkel Ludwig
IV. in seinem Testament von 1605 noch eindringlich gemahnt, ,,das
Schloss Frankenstein samt seinen Zugehörigkeiten nimmermehr an das Haus
Hessen gelangen zu lassen", doch nach dem vergeblichen Versuch, Kurmainz
für die frankensteinischen Territorien zu interessieren, verkauften die
Herren von Frankenstein ihre Stammburg und die gesamte Herrschaft im
Jahre 1662 an die Landgrafen von Hessen.
Schon einige Jahrzehnte vorher waren Teile ihres Ländchens durch
Erbschaft an die Schönburger Grafen gegangen (Schönburg bei Oberwesel am
Rhein) und über diese anschließend auch an Hessen.
Insgesamt brachte der Landgraf 109000 Gulden auf, eine für die damalige
Zeit außerordentlich hohe Summe. Ihm war aber offensichtlich nichts zu
teuer, um dieses kleine ritterschaftliche Ländchen endlich zu erwerben.
Sogar die Zustimmung des Kaisers, sicher auch nicht gerade billig, wurde
eingeholt, denn da es sich teilweise um reichsfreies Gebiet handelte,
musste der Kaiser mit dem Verkauf einverstanden sein. Mit dem
Verkaufserlös erwarben die Frankensteiner eine Herrschaft samt schönem
Barockschloss im mittelfränkischen Ullstadt, wo das Geschlecht noch
heute blüht. |